Mit der Anmietung unserer Ferienwohnung erklären Sie sich mit unseren Mietbedingungen einverstanden. Aus diesem Grund möchten wir Sie höflich darum bitten, diese Bedingungen vor Ihrer Buchung zu lesen. Die Mieterin oder der Mieter kann in keiner wie auch immer gearteten Weise eventuelle eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen jedweder Art geltend machen. Sollte die Mieterin oder der Mieter sich nicht an die Allgemeinen Bedingungen von ‘t Flockhof halten wollen, hat sie oder er dies ausdrücklich und im Voraus zum Zeitpunkt der Buchung zu beantragen. Nichtdestotrotz gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
Buchung und Bezahlung
Sie können telefonisch oder online buchen. Diese Buchungsweisen haben verbindlichen Charakter. Mit der telefonischen oder per E-Mail erfolgten Festlegung eines Buchungsauftrages treten die allgemeinen Buchungsbedingungen in Kraft. Die beauftragende Person haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Buchungsablaufes und der Mietbedingungen.
Mit der Buchung sind keine Kosten verbunden.
Jeder Buchungsauftrag wird von ‘t Flockhof mittels einer Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt.
Innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Buchungsbestätigung hat eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages an ’t Flockhof (Konto BE 07 0689 0527 5866) zu erfolgen.
Der Gesamtbetragt setzt sich aus dem Mietbetrag, den Energiekosten und der Kaution zusammen. Die Touristensteuer wird von diesem Betrag nicht erfasst.
Der Restbetrag des Gesamtbetrages hat spätestens 6 Wochen vor Anfang der Mietperiode entrichtet zu sein.
Wenn weniger als 6 Wochen vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts gebucht wurde, so hat der Gesamtbetrag in einer Bezahlung beglichen zu werden.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält ’t Flockhof sich das Recht vor, die gebuchte Ferienwohnung zu stornieren.
Bedenkzeit und Widerruf seitens der Mieterin oder des Mieters
Sie können Ihre Buchung innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsdatum telefonisch oder per E-Mail widerrufen. Nach Empfang des Widerrufs schickt ’t Flockhof Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zu Ihrem Widerruf.
Bei einem Widerruf oder einer Stornierung nach diesen 5 Tagen gelten folgende Widerrufsbedingungen uneingeschränkt:
Bei einem Widerruf bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor Beginn Ihres Aufenthalts betragen die Widerrufskosten 30 % des Mietbetrages.
Bei einem Widerruf zwischen dem 42. Tag (6 Wochen) und dem 28. Tag (4 Wochen) vor Beginn Ihres Aufenthalts betragen die Widerrufskosten 60 % des Mietbetrages.
Bei einem Widerruf zwischen dem 28. Tag (4 Wochen) und dem 3. Tag vor Beginn Ihres Aufenthalts betragen die Widerrufskosten 90 % des Mietbetrages.
Bei einem Widerruf am 2. Tag vor Beginn Ihres Aufenthalts oder später betragen die Widerrufskosten 100 % des Mietbetrages.
Widerrufsversicherung
Widerrufe, die für eine eventuelle Widerrufsversicherung in Betracht kommen, werden gemäß den Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft behandelt.
Widerrufung durch ’t Flockhof
Sollte irgendein Umstand ’t Flockhof zum Widerruf der bereits gemieteten Ferienwohnung veranlassen, dann wird die Mieterin oder der Mieter diesbezüglich umgehend in Kenntnis gesetzt und wird dieser oder diesem, wenn möglich, eine Alternative angeboten. Sollte die Mieterin oder der Mieter dieses Angebot nicht annehmen oder sollte ’t Flockhof keine Alternative anbieten können, so überweist ’t Flockhof umgehend den von der Mieterin oder vom Mieter bezahlten Betrag wieder auf ihr oder sein Konto. Die Mieterin oder der Mieter hat kein anderes Recht als die Einforderung dieses von ihr oder ihm entrichteten Betrages.
Haftung der Mieterin oder des Mieters
Wir bitten Sie darum, die Ferienwohnung, den Garten und die anwesenden Tiere respektvoll zu behandeln.
Die gemietete Ferienwohnung hat von der Mieterin oder dem Mieter, ihrer oder seiner MitmieterInnen, oder ihrer oder seiner BesucherInnen mit der erforderlichen Umsicht und Sorgfalt bewohnt zu werden und unter Berücksichtigung der Ruhe für die anderen BewohnerInnen der Umgebung.
Die Hauptmieterin oder der Hauptmieter haftet für Schaden, der von ihr oder ihm, von MitmieterInnen oder von eventuellen BesucherInnen verursacht wurde, auch wenn dieser erst nach der Abreise festgestellt wird. Wenn nach der Abreise der Hauptmieterin oder des Hauptmieters Schaden festgestellt wird, so ist der Aussage des Eigentümers Folge zu leisten.
Die Hausordnung, die zur Ferienwohnung gehört oder mit ihr überreicht wurde, gilt als uneingeschränkter Bestandteil des Mietvertrags und muss befolgt werden.
Die Mieterin oder der Mieter hat sich darum zu kümmern, dass sie oder er keine Lärmbelästigung für die Anwohner verursacht. In Belgien gilt ein Gesetz, dass Lärm außerhalb des Hauses nach 22.00 Uhr verbietet. In einem solchen Fall haben die MieterInnen die Ferienwohnung – ohne vorherige Warnung und ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Mietgeldes – zu verlassen.
Möbel wie Betten, Couchgarnituren und Schränke dürfen nicht umgestellt werden, damit die Wände oder andere Möbel nicht beschädigt werden.
Es ist nicht gestattet, im Garten Feuer zu machen.
Genauso wenig ist es gestattet, die Ferienwohnung zur Veranstaltung von Partys und/oder Zechgelagen zu verwenden.
Die Ferienwohnung ist rauchfrei und mit Rauchmeldern ausgestattet. Die Terrasse oder die Raucherecke im Garten bietet zum Rauchen Gelegenheit. Beide Orte sind mit Aschenbechern versehen.
Mit Ausnahme von Begleithunden, Hilfshunden und Assistenzhunden ist es der Mieterin/dem Mieter und ihrer/seiner BesucherInnen nicht gestattet, Haustiere in die Ferienwohnung mitzubringen.
Die Untervermietung der Ferienwohnung an Dritte ist der Mieterin oder dem Mieter nicht gestattet.
Haftpflichtversicherung
Die Mieterin oder der Mieter wird ersucht, gegen Schaden gegenüber Dritten versichert zu sein, wie beispielsweise durch eine zivilrechtliche Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflichtversicherung).
Die Wohnung ist auf Namen des Eigentümers vor Feuer versichert. Die Mieterin oder der Mieter wird allerdings darauf hingewiesen, ihrem oder seinem Versicherungsagenten Bescheid zu geben, dass sie oder er sich in einer Ferienwohnung aufhält. Sollte durch Schuld der Mieterin oder des Mieters Feuer in der Ferienwohnung entstehen, so kann die Versicherungsgesellschaft die Mieterin oder den Mieter dafür haftbar machen. Diese Haftpflicht wird von beinahe allen Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen oder durch die eigene Feuerversicherung gedeckt.
Haftung des Eigentümers und von ‘t Flockhof
Weder der Eigentümer noch ’t Flockhof können für Verlust, Diebstahl, Schaden oder Verletzungen, wie auch immer geartet, unter dem oder denen die MieterInnen des ’t Flockhof zu leiden haben, verantwortlich gemacht werden. Offenbare Fehler oder Verwechslungen in der Beschreibung oder in den Preisen der von ’t Flockhof angebotenen Unterkünfte sind nicht bindend für ’t Flockhof. Für zwischenzeitliche Änderungen im Hinblick auf die Daten, Preise oder Druckfehler kann ’t Flockhof keine Haftung übernehmen.
Die auf der Website genannten Informationen (zu den Preisen) sind führend.
Weder ’t Flockhof noch der Eigentümer können für Schäden, die durch Naturgewalt, Naturkatastrophen, Atomkatastrophen, Attentate, Streiks, Gewalttaten oder Kollision mit einem Luftfahrzeug oder mit Teilen eines solchen entstehen, haftbar gemacht werden.
’t Flockhof haftet nicht für Anlagen oder Events, die, aus welchem Grund auch immer während Ihres Aufenthalts nicht zugänglich waren. Die Nutzung aller Fazilitäten (Holzofen, Grill,…) geschieht auf ihre eigene Gefahr. Genannte Fazilitäten können auf Grund unvorhergesehener Umstände ausfallen oder für einen gewissen Zeitraum nicht vorliegen. Daraus ergeben sich für Sie keinerlei Erstattungsansprüche gegenüber ’t Flockhof.
Es kann passieren, dass in der Nähe Ihrer Ferienwohnung „gearbeitet“ wird. Wir denken da beispielsweise an Straßenarbeiten, Landwirtschafts- oder andere Bauaktivitäten. Für eventuelle Geräuschbelästigung haften wir nicht. Schließlich können wir Arbeiten dieser Art nicht unterbrechen.
Der Eigentümer von ’t Flockhof ist nicht immer vor Ort anwesend. In der Bestätigungs-E-Mail der Buchung erhalten Sie die Telefonnummer des Eigentümers. Wenn erforderlich, ist er auf dieser Nummer erreichbar.
Der Buchungsvertrag und die mit diesem zusammenhängenden Vereinbarungen unterliegen der belgischen Gerichtsbarkeit. Streitigkeiten, die man nicht untereinander zu lösen weiß, schlichtet das zuständige Gericht.
Personenhöchstmenge
’t Flockhof hat für maximal 8 Personen Platz. Diese Menge darf unter keinen Umständen überschritten werden. Bei Überschreitung wird der Mietvertrag rechtlich als entbunden betrachtet und wird der Zutritt zur Ferienwohnung ohne Rückerstattungsanspruch der Miete geweigert.
Bei Überschreitung der maximalen Personenmenge halten Sie sich nicht mehr an das Gesetz in Bezug auf die Brandgefahr und die Feuerversicherung.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt, und ohne Kenntnis des Vermieters, doch noch weitere Personen in der Ferienwohnung wohnen, erfolgt sofort eine Geldforderung von 25 % des vollständigen Mietbetrags für jede weitere Person.
Endreinigung und Ende Ihres Aufenthalts
Bitte verschließen Sie bei Ihrer Abreise sämtliche Fenster und Türen.
Die Ferienwohnung hat sauber und aufgeräumt (besenrein) zurückgelassen zu werden, gleichwohl die Endreinigung (150 Euros) nicht im Preis enthalten ist. Das bedeutet: Bitte stellen Sie alles wieder an seinen Platz, leeren Sie die Mülleimer und sortieren Sie den Müll, räumen Sie die Anrichte auf und stellen Sie bitte das saubere Geschirr wieder in den Schrank.
Sollte die Wohnung und/oder der Garten sich in einem solchen Zustand befinden, dass die voraussichtlich geplanten Reinigungsstunden nicht ausreichen werden, dann ist der Eigentümer berechtigt, zusätzliche Reinigungsstunden zu einem Preis von 25 Euro pro Stunde in Rechnung zu stellen.
Bettwäsche und Badehandtücher
Die Nutzung der Bettwäsche und Handtücher im Bad ist im Preis inbegriffen.
Die Betten wurden bei der Anreise gemacht und pro Person sind genügend Handtücher vorhanden.
Die Bettwäsche und die Handtücher gehören nach wie vor ’t Flockhof und dürfen auf keinen Fall mitgenommen werden. Fehlende Handtücher, Matratzenbezüge, Laken, Kissen und/oder Kissenbezüge werden mit der Kaution verrechnet.
An- und Abreise
Bitte beachten Sie die Zeiten für An- und Abreise. Uns ist es wichtig, eine saubere Ferienwohnung anzubieten. Deshalb bedarf es genügend Zeit für eine gründliche Reinigung zwischen der Abreise der vorherigen Gäste und der Anreise der neuen Gäste.
Anreisezeit: Die Ferienwohnung steht ab 10.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Bei einem Wochenendaufenthalt hat die Wohnung am Sonntag vor 17 Uhr verlassen zu sein. Bei einem Aufenthalt an einem längeren Wochenende gilt dies vor 10 Uhr. Bei einem Aufenthalt während der Woche oder einem Wochenaufenthalt ist dies Freitag vor 10 Uhr.
Kaution
Um Ihnen einen gemütlichen Aufenthalt anzubieten, wurde die Wohnung mit Materialien von sehr hoher Qualität ausgestattet. Die Kaution beträgt 250 Euro und ist zusammen mit dem Endbetrag zu begleichen. Dieser Betrag ist dazu da, eventuellen Schaden zu erstatten. Beschwerden im Hinblick auf das Inventar und vorhandene Schäden müssen innerhalb von 4 Stunden nach Ihrer Anreise gemeldet werden. Diese sind dem Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor Ort zu melden.
Die Überprüfung der Ferienwohnung erfolgt in Ihrem Beisein, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schlüssel zurückgegeben wird.
Sollte die Wohnung ordentlich zurückgelassen sein und auch nach der Endreinigung kein Schaden festgestellt werden, so wird Ihre Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Aufenthalt per Banküberweisung zurückerstattet. Sollte der Schaden die Kaution übersteigen, so ist die Mieterin oder der Mieter verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu begleichen.
Empfehlung
Um Missverstände und Diskussionen im Anschluss zu vermeiden, empfiehlt es sich:
- eventuellen, bereits vorhanden Schaden bei der Anreise zu melden.
- von Ihnen verursachten Schaden bei der Abreise zu melden.
Ergestellt in Zerkegem, am 14. Januar 2017